§ 1 Geltung der Bedingungen
- Die Herstellungen, Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma
Tekkno Trading Project GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden. Den Angeboten der Firma Tekkno Trading Project GmbH
liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde. Mit
Beauftragung der Firma Tekkno Trading Project GmbH, spätestens mit
Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als
angenommen. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf
seine Geschäfts-, Einkaufs- oder Auftragsbedingungen wir hiermit
widersprochen.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn
dies von der Firma Tekkno Trading Project GmbH schriftlich bestätigt
wurde. Der Verzicht auf diese Formerfordernis bedarf ebenfalls der
Schriftform.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
- Die Angebote der Firma Tekkno Trading Project GmbH sind freibleibend
und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sie sich 14
Tage gebunden. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung der Firma Tekkno Trading Project GmbH. Lehnt diese nicht
binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die
Bestätigung als erteilt.
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn die
Firma Tekkno Trading Project GmbH sie schriftlich bestätigt. Die in
Prospekten, Katalogen, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder in den
zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Angaben, Zeichnungen,
Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und
Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der
Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
§ 3 Preise
- Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Firma Tekkno Trading
Project GmbH genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen
Mehrwertsteuer, die ausdrücklich ausgewiesen ist.
- Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Firmensitz
Hamburg zuzüglich Verpackung und Handling. Lieferungen und zusätzliche
Leistungen werden gesondert berechnet.
- Skontoabzüge bedürfen der vorherigen Vereinbarung und Bestätigung auf
der Rechnung. Ist ein Skontoabzug vereinbar, dann muss die Zahlung
innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist erfolgen. Maßgeblich
ist der Eingang auf dem Konto der Firma Tekkno Trading Project GmbH. Bei
verspätetem Eingang verfällt der Skontoabzug.
- Mangels besonderer Vereinbarung ist die gesamte Zahlung bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferers zu leisten.
- Die Kaufpreisforderungen werden unabhängig vom vereinbarten
Zahlungsziel oder von der Laufzeit hereingenommener und gutgeschriebener
Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten
oder Umstände bekannt werden, die nach pflichtgemäßem kaufmännischem
Ermessen der Firma Tekkno Trading Project GmbH geeignet sind, die
Kreditwürdigkeit des Vertragspartners zu mindern.
- Alle Zahlungen haben direkt an die Firma Tekkno Trading Project GmbH zu
erfolgen. Vertreter sind ohne schriftliche Vollmacht der Firma Tekkno
Trading Project GmbH nicht zur Entgegennahme von Geld oder sonstigen
Zahlungsmitteln berechtigt. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt,
wenn die Firma Tekkno Trading Project GmbH über den Betrag verfügen
kann. Im Fall von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der
Scheck eingelöst ist.
- Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder
Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht
werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt worden oder unstreitig sind.
- Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder
tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur
Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise der Firma Tekkno
Trading Project GmbH.
- Für den Fall der Nichterfüllung des Vertrages durch den
Vertragspartner, des Rücktritts vom Kaufvertrag durch die Firma Tekkno
Trading Project GmbH gemäß §. 455 BGB (Eigentumsvorbehalt) ist die Firma
Tekkno Trading Project GmbH berechtigt, 25% des Kaufpreises zzgl.
verauslagter Verpackungs- und Fracht- sowie Rückfrachtkosten als
Schadenersatz zu fordern. Den Vertragsparteien bleibt es unbenommen, im
Einzelfall einen geringeren oder höheren Schaden nachzuweisen.
- Bei verspäteten Zahlungen ist die Firma Tekkno Trading Project GmbH
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der banküblichen Kontokorrent- Zinsen
zu berechnen. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren
Verzugsschadens bleibt den Vertragsparteien unbenommen.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit ( Bei Kaufleuten gilt § 5 AGB)
- Die Firma Tekkno Trading Project GmbH bemüht sich die angegebenen
Termine einzuhalten. Obliegt es dem Besteller Unterlagen, Genehmigungen
oder Freigaben zu beschaffen oder geht eine vertragsgemäße Anzahlung
nicht ein, ist die Lieferfrist für den entsprechenden Zeitraum gehemmt.
Gerät Firma Tekkno Trading Project GmbH in Verzug, so kann der
Vertragspartner nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag
zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung gemäß § 6 Nr. 8
AGB verlangen.
- Die Dauer der vom Vertragspartner gesetzlich zu setzenden Nachfrist
wird auf sechs Wochen festgelegt, die mit dem Eingang der
Nachfristsetzung bei der Firma Tekkno Trading Project GmbH beginnt.
- Die Firma Tekkno Trading Project GmbH ist zu Teilleistungen und -lieferungen jederzeit berechtigt.
§ 5 Liefer- und Leistungszeit gegenüber Kaufleuten
- Die von der Firma Tekkno Trading Project GmbH genannten Termine und
Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart wurde.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund
von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik,
Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, Auswirkungen
einer Pandemie, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei
Lieferanten der Firma Tekkno Trading Project GmbH oder deren
Unterlieferanten eintreten, hat die Firma Tekkno Trading Project GmbH
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu
vertreten. Sie berechtigen die Firma Tekkno Trading Project GmbH, die
Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer
angemessenen Ablaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht
erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach
angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht
erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
- Sofern die Firma Tekkno Trading Project GmbH die Nichteinhaltung
verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat und sich in
Verzug befindet, hat der Vertragspartner Anspruch auf eine
Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des
Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der
vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende
Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf
zumindest grobe Fahrlässigkeit der Firma Tekkno Trading Project GmbH.
- Die Firma Tekkno Trading Project GmbH ist zu Teillieferungen und -leistungen jederzeit berechtigt.
- Im übrigen gilt § 6 Nr. 8 AGB.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
- Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen im zugesicherte
Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch
Herstellungs- oder Materialmängel schadhaft, liefert die Firma Tekkno
Trading Project GmbH nach ihrer Wahl unter Ausschluss sonstiger
Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners Ersatz oder bessert nach.
Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
- Die Gewährleistungsfrist bemisst sich nach den gesetzlichen
Gewährleistungsfristen und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
Gewerbliche Kunden sowie Teamfahrer sind von der Gewährleistung
ausgeschlossen.
- Der Vertragspartner muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf
Transportschäden untersuchen und die Firma Tekkno Trading Project GmbH
von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine
Sachverhaltsmeldung des Spediteurs oder eine schriftliche Versicherung,
die vom Vertragspartner unterschrieben sein muss, unterrichten. Im
übrigen müssen der Firma Tekkno Trading Project GmbH offensichtliche
Mängel unverzüglich, spätesten jedoch innerhalb von Sieben Tagen nach
Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die
mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch
den Vertragspartner bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden
Verpflichtungen schließen jedwede Gewährleistungsansprüche gegenüber der
Firma Tekkno Trading Project GmbH aus.
- Werden Wartungs- oder Pflegeanweisungen der Firma Tekkno Trading
Project GmbH nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen,
Teile ausgewechselt oder Pflegematerialien verwendet, von deren
Benutzung die Firma Tekkno Trading Project GmbH abgeraten hat oder die
nicht qualitativ hohen Ansprüchen entsprechen, so entfällt jede
Gewährleistung. Im
Falle einer Mitteilung des Vertragspartners, dass die gelieferte Ware
nicht der Gewährleistung entspricht, verlangt die Firma Tekkno Trading
Project GmbH nach ihrer Wahl, dass
a) das schadhafte Teil zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Vertragspartner geschickt wird;
b) der Vertragspartner das schadhafte Teil bereithält und die Firma Tekkno Trading Project GmbH dort die Reparatur vornimmt. Ist
der Vertragspartner jedoch Kaufmann nach HGB und verlangt er, dass
Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen
werden, kann die Firma Firma Tekkno Trading Project GmbH diesem
Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile
nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den
Standardsätzen der Firma Tekkno Trading Project GmbH zu bezahlen sind. - Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehlt, kann der
Vertragspartner nach seine Wahl Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
- Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschossen. Die vorstehenden
Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für gebrauchtes Material,
welches unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert wird.
- Firma Tekkno Trading Project GmbH steht dem Vertragspartner nach bestem
Wissen zur Erteilung von Auskunft und Rat zur Verfügung. Sie haftet
hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe des nachfolgenden Absatzes, wenn
hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart wurde.
- Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von
Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind,
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen
Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei
Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sowie jedwedem sonstigen
Rechtsgrund sind sowohl gegen die Firma Tekkno Trading Project GmbH als
auch gegen ihre Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder groß fahrlässig verursacht
wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus
Eigenschaftszusicherung, die den Vertragspartner gegen das Risiko von
Mangelfolgeschäden absichern sollten, ferner nicht in den Fällen, in
denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes
für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet
wird.
§ 7 Gefahrenübergang, Nachforschung, Annahme von Sendungen
- Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über, sobald die Sendung an die
den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks
Versendung das Firmengelände der Firma Tekkno Trading Project GmbH
verlassen hat. Dies gilt auch, wenn die Zustellung durch firmeneigene
Fahrzeuge erfolgt. Wird der Versand ohne Verschulden der Firma Tekkno
Trading Project GmbH unmöglich oder auf Wunsch des Vertragspartners
verzögert oder nimmt er die Ware nicht ab, geht die Gefahr mit der
Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.
- Verlust und Beschädigung einer Sendung bei gewerblichen Kunden
(einschliesslich Teamfahrern). Sollte Sie als gewerblicher Kunde ein
Paket oder eine komplette Lieferung nicht erreicht haben, oder eine
beschädigte Lieferung erhalten haben, werden wir auf Aufforderung von
Ihnen für Sie tätig. Falls Sie keine Transportversicherung abgeschlossen
haben, können Sie uns beauftragen, über den Verbleib der Lieferung
nachzuforschen bzw gegebenenfalls eine Schadensregulierung beim
beauftragten Spediteur in Ihrem Auftrag vorzunehmen. Für unseren Aufwand
erlauben wir uns, Ihnen pauschal 50 Euro hierfür in Rechnung zu
stellen. Dies gilt auch für Dropshipments an Endkunden die TTP im
Auftrag eines gewerblichen Kunden vornimmt. Bitte
beachten Sie, dass in der Regel nur Schäden bis zu einer Obergrenze von
500 Euro angemessen versichert sind. Setzen Sie sich hierfür mit
unserem Kundenservice per e-mail unter info@tt-project.com in
Verbindung.
- Verhaltensweise bei der Annahme von Sendungen
3.1.
Überprüfen Sie zunächst genau die Anzahl der im Handscanner oder
Frachtbrief angegebenen Pakete mit den vorgelegten Paketen.
3.2.
Überprüfen Sie das Paket unmittelbar bei der Entgegennahme auf
äußerlich erkennbare Beschädigungen. Schäden müssen beim Frachtführer in
einer Empfangsbescheinigung festgehalten werden. Der Frachtführer
verfügt über ein entsprechende Schadensbestätigung. Sollte der Fahrer
dieses Formular nicht mit sich führen, ist es wichtig, den Schaden auf
dem Handscanner oder Frachtbrief zu vermerken. Sollte dies aus
irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, verweigern Sie die Annahme des
Paketes.
3.3
Transportschäden stehen nicht immer in unmittelbarem Zusammenhang mit
einem von Außen sichtbaren Schaden (z.B. Loch in der Kartonage etc.), in
diesem Fall ist von einem verdeckten Schaden auszugehen. Bitte
überprüfen Sie die Lieferung daher unbedingt in Anwesenheit des
Frachtführers auf einen möglichen (verdeckten) Schaden. Die Annahme
unter Vorbehalt reicht nicht aus! Sollte der Bote dies aus irgendwelchen
Gründen nicht gestatten, verweigern Sie bitte die Annahme und setzen
Sie sich schnellstmöglich mit uns in Verbindung. TTP wird dann
entsprechende Maßnahmen ergreifen. Verdeckte Schäden müssen innerhalb
einer Frist von 7 Tagen nach Übergabe beim
Frachtführer/Spedition/Paketdienst angezeigt werden.
3.4.
Verlust und Beschädigung einer Sendung bei Privatkunden. Als
Privatkunde (Teamfahrer ausgenommen) sind Sie gesetzlich gegen den
Verlust der Ware auf dem Transport geschützt. Sollte Sie eines unserer
Pakete oder eine komplette Lieferung nicht erreicht, oder beschädigt
erreicht haben, so setzen Sie sich bitte mit unserem Kundenservice per
e-mail unter info@tt-project.com in Verbindung. - Ein
hergestelltes Werk geht spätestens als abgenommen, wenn der
Vertragspartner nicht innerhalb von 7 Tagen ab Empfang der Firma Tekkno
Trading Project GmbH schriftlich mitteilt, daß die Abnahme des Werkes
verweigert werde.
§ 8 Urheberrecht
- Durch
Bezahlung der Forderungen der Firma Tekkno Trading Project GmbH wird
dem Vertragspartner an etwaigen Urheberrechten weder ein einfaches noch
ein ausschließliches Nutzungsrecht im Sinne des Urheberrechtsgesetzes
eingeräumt. Alle Rechte verbleiben bei der Firma Tekkno Trading Project
GmbH. Dies gilt auch für etwaige Patent-, Warenzeichen-, Geschmacks- und
Gebrauchsmusterrechte.
§ 9 Eigentumsvorbehalt, Eigentum durch Verarbeitung
- Es gelten die Vorschriften über den Eigentumserwerb durch Verarbeitung oder Umbildung gemäß § 950 BGB.
- Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der Firma Tekkno Trading Project
GmbH aus jedem Rechtsgrund jetzt oder zukünftig zustehen, werden der
Firma Tekkno Trading Project GmbH die folgenden Sicherheiten gewährt,
die sie auf Verlangen nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert
die Forderung nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
- Die Ware bleibt Eigentum der Firma Tekkno Trading Project GmbH.
Verarbeitung und Umbildung erfolgt stets für die Firma Tekkno Trading
Project GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für diese.
Erlischt das (Mit-) Eigentum der Firma Tekkno Trading Project GmbH, so
wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des
Vertragspartners an der einheitlichen Sache wertanteilmässig
(Rechnungswert) auf die Firma Tekkno Trading Project GmbH übergeht. Der
Vertragspartner verwahrt das (Mit-) Eigentum der Firma Tekkno Trading
Project GmbH unentgeltlich. Ware, an der Firma Tekkno Trading Project
GmbH (Mit-) Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware
bezeichnet.
- Der Vertragspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern,
solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Warenkauf oder
einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung)
bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich
sämtlicher Forderungen aus Kontokorrent) tritt der Vertragspartner
bereits jetzt in vollem Umfang an die Firma Tekkno Trading Project GmbH
ab. Diese ermächtigt ihn widerruflich, die an sie abgetretenen
Forderungen für dessen Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Diese
Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der
Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt.
- Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Vertragspartner
auf das Eigentum der Firma Tekkno Trading Project GmbH hinweisen und
diese unverzüglich benachrichtigen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners - insbesondere
Zahlungsverzug - ist die Firma Tekkno Trading Project GmbH berechtigt,
die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der
Herausgabeansprüche des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen. In
der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch die Firma
Tekkno Trading Project GmbH liegt - soweit nicht das
Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrage.
§10 Retouren und Widerruf
- Widerruft
ein gewerblicher Kunde oder sein Endkunde seine Bestellung durch
Widerruf oder Rücksendung, oder kommt es zu einer Retoure weil die
Sendung nicht angeliefert werden konnte, behält sich die Tekkno Trading
Project GmbH vor über den Vorgang zu entscheiden und den Kunden über das
weitere Vorgehen bzgl. des Vorgangs zu informieren. Bei Widerruf oder
Retoure von unzustellbaren Sendungen gehen alle Transportkosten,
Verpackungskosten, Logistikkosten, Retourekosten, Wertminderung der Ware
zu Lasten des Kunden. Die Tekkno Trading Project GmbH berechnet diese
Kosten konkret weiter oder als Pauschalbetrag. Die Retourenpauschale
sowie die Frachtkosten der Retoure wird entweder in Höhe einer
Logistikpauschale und/oder eines Prozentsatzes vom netto Warenwert,
unabhängig davon ob eine Rücksendung frei Haus erfolgte, berechnet.
§11 Dropshipping
- Die
Tekkno Trading Project GmbH bietet gewerblichen Kunden die Möglichkeit
des Dropshipping and deren Privatkunden an. Dabei handelt die Tekkno
Trading Project GmbH ausschliesslich im Auftrag und auf Weisung ihres
Auftraggebers. Es gelten auch hier die Regelungen der §§ 6 und 7 über
die der gewerbliche Kunde seinen Privatkunden in Kenntnis zu setzen hat.
Dem Kunden obliegt die Pflicht die Zustimmung des Empfängers einzuholen
dessen Adresse, E-Mail und Telefonnumer an Dritte zum Zwecke der
Anlieferung weiterzugeben.
§ 12 Kommissionsgeschäfte
- Auf
Kommission gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum der TTP. Die Gefahr geht mit der Lieferung ab Werk auf den
Kunden über. Zurückgenommen wird nur originalverpackte Ware im
Verkaufsfähigen Zustand. Wertminderung durch geöffnete Verpackungen,
Verschmutzung, Geruchsbeeinträchtigung wird dem Kunden in Rechnung
gestellt. Rücklieferung oder Rückholung von Kommissionsware erfolgt auf
Kosten des Kunden. Erfolg die Rücklieferung der Ware nicht zum
vereinbarten Termin, ist TTP berechtigt die Rücknahme der Ware
abzulehnen und in Rechnung zu stellen. Als Termin gilt das Datum des
Eingangs der Ware bei TTP.
§ 13 Gewährung von Skonto.
- Die
Tekkno Trading Project GmbH ist berechtigt gewährtes Skonto rückwirkend
und ohne Ankündigung auszusetzen. Dies gilt inbesondere bei
Zahlungsverzug durch den Kunden oder bei Gewährung von Zahlungszielen
oder Krediten (auch aus Zahlungsverzug oder Gewährung von Valuten bzw
Zahlungszielen). Skonto wird ausschliesslich auf Waren gewährt.
Dienstleistungen und weiterbelastete Kosten oder Frachten,
Handlingpauschalen und Logistikpauschalen sind nicht skontofähig.
§ 14 Bonusvereinbarungen, Sonderrabatte, Besondere Verkaufsaktionen ("Schwarzer Freitag Regel")
- Besondere
vom regulären Geschäft abweichende Rabattaktionen und zeitlich
begrenzte Verkaufsaktionen, sind vom Umsatz getroffener
Rahmenvereinbarungen oder Bonusvereinbarungen ausgenommen (Vermeidung
von "Doppelrabattierung").
§ 15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
- Für den Privatkunden gelten die derzeit gesetzlich vorgesehenen Regelungen.
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen der Firma Tekkno Trading Project GmbH und dem gewerblichen
Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die
deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. Soweit
gesetzlich zulässig, ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle
sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten. Erfüllungsort ist Hamburg.
- Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt.
Hamburg, 01.01.2022
Firma Tekkno Trading Project GmbH, Grosse Elbstrasse 131, 22767 Hamburg